OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.03.2000
15 U 127/99
Normen:
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 138 ;
Fundstellen:
CR 2000, 428

Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche einer arbeitnehmerähnlichen Person

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2000 - Aktenzeichen 15 U 127/99

DRsp Nr. 2005/7352

Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche einer arbeitnehmerähnlichen Person

Ein Betriebswirt/EDV, der vertraglich verpflichtet ist, bei Bedarf mindestens 40 Stunden in der Woche seine Arbeitsleistung zu erbringen, ist eine arbeitnehmerähnliche Person i.S. von § 5 ArbGG.

Normenkette:

ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 138 ;
Fundstellen
CR 2000, 428