Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der den Rechtsweg zu den Gerichten für unzulässig erklärende Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.11.2019 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 37.564,54 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger war seit dem 01.02.2018 bei der Beklagten, die handwerkliche Arbeiten im Gebäudemanagement ausführt, als sog. "stellvertretender Geschäftsführer" beschäftigt und im Wesentlichen mit der Betreuung der "A -Arkaden" betraut. Seine monatliche Vergütung betrug 3.000 EUR brutto.
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