BAG - Beschluß vom 22.09.1999
5 AZB 27/99
Normen:
VwGO § 40 ; GVG § 17a; Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Weiterbildung und Prüfung von Lehrern mit Fachschulabschluß für das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Förderschulen vom 30. August 1994 (SächsGVBl. S.1562);
Fundstellen:
AP Nr. 67 zu § 2 ArbGG 1979
BB 1999, 2568
NVwZ 2000, 360
NZA 2000, 55
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 06.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 178/99
Sächsisches Landesarbeitsgericht v. 28.6.1999 - 4 Ta 163/99 -,

Rechtsweg; Klage einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerin auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung und Prüfung von Lehrern für das Lehramt an Förderschulen in Sachsen

BAG, Beschluß vom 22.09.1999 - Aktenzeichen 5 AZB 27/99

DRsp Nr. 2000/17

Rechtsweg; Klage einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerin auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung und Prüfung von Lehrern für das Lehramt an Förderschulen in Sachsen

»Für Klagen eines beim Freistaat Sachsen angestellten Lehrers auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung in einer sonderpädagogischen Fachrichtung für das Lehramt an Förderschulen sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig.«

Normenkette:

VwGO § 40 ; GVG § 17a; Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Weiterbildung und Prüfung von Lehrern mit Fachschulabschluß für das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Förderschulen vom 30. August 1994 (SächsGVBl. S.1562);

Gründe:

I. Die Klägerin verlangt die Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung für Förderschulen mit dem Ziel der unbefristeten Lehrerlaubnis für das Lehramt an Förderschulen, hilfsweise die Feststellung, daß sie die fachlichen und formalen Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt.