Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.08.2010 in Sachen
I. Die Parteien streiten darum, ob für den vorliegenden Fall der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist.
Die Klägerin macht gegenüber dem Beklagten eine Witwenrente aus einem Pensionsvertrag geltend, der am 9. Dezember 1965 zwischen der Firma W W , Eb & C in H und "dem geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafter der Firma, Herrn E E" abgeschlossen worden ist. Bei Herrn E E handelt es sich um den im Jahre 1978 verstorbenen Ehemann der Klägerin.
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