I. Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung.
Der Kläger ist ein der Beklagten im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) zugewiesener Beamter. Infolge einer von der Beklagten vorgenommenen Umorganisation wurde die frühere Dienststelle des Klägers, der Werkteil Lokomotivenfertigung in O, stillgelegt.
Zwischen der Beklagten und dem zuständigen Betriebsrat kam es deshalb am 22. September 1995 zum Abschluß eines Interessenausgleichs und Sozialplans.
Dieser lautet - soweit vorliegend von Interesse:
"...
5. Sozialplan
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