Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.10.2019 -
Die Revision wird, ausschließlich soweit sie sich auf Ansprüche gegen die Beklagte zu 1) bezieht, zugelassen.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung seines privaten PKW bei den C Streitkräften geltend.
Der Kläger und der Beklagte zu 2) (zukünftig: Beklagter) waren dort - der Kläger bis zum 31.01.2017 - als zivile Mitarbeiter des bewaffneten Wachschutzes nach deutschem Recht beschäftigt. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
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