Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.04.2017-
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig. Der Rechtstreit wird von Amts wegen an das zuständige Landgericht Bonn verwiesen.
I. Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche sowie über einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|