I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis.
Die Klägerin vertreibt Kinderspielzeug. Die Beklagte war aufgrund mündlicher Absprachen zwischen 2002 und Mitte Juli 2006 als Handelsvertreterin für die Klägerin tätig. Im Jahre 2006 erhielt die Beklagte Provisionszahlungen in Höhe von 7.696,66 EUR abzüglich einbehaltener Terminierungskosten in Höhe von 1.766,97 EUR.
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