ArbG Trier, vom 19.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 19/95
II. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 15. Januar 1996 - 5 (7) Ta 252/95 -,
Rechtsweg - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Beamten der Telekom
BAG, Beschluß vom 26.06.1996 - Aktenzeichen 1 AZB 4/96
DRsp Nr. 1996/28741
Rechtsweg - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Beamten der Telekom
»Werden Beamte eines Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost einem anderen Unternehmensteil zugewiesen und nimmt der Betriebsrat hierfür ein Mitbestimmungsrecht nach § 99BetrVG in Anspruch, so ist für die Entscheidung über den Streit, ob ein solches Mitbestimmungsrecht besteht, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.«
A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin bei der Versetzung von Beamten ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99BetrVG verletzt hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.