1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.06.2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt Schmerzensgeld und die Feststellung weiterer Schadensersatzverpflichtung der Beklagten wegen Mobbings. Die Beklagte, die ihren Sitz in Italien hat, ist im internationalen Transport- und Speditionsverkehr tätig. Sie hat rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften in Europa, u. a. in K .
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|