LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.02.2012
5 Sa 607/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; ArbGG § 5 Abs. 3; BGB § 84 Abs. 1; AEUV Art. 45 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 22.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2110/10

Rechtsverhältnis einer GmbH-Geschäftsführerin bei Weisungsabhängigkeit von beklagter Gesellschafterin; unbegründeter Feststellungsantrag zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Rechtsbeziehung zur Beklagten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.02.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 607/11

DRsp Nr. 2012/11035

Rechtsverhältnis einer GmbH-Geschäftsführerin bei Weisungsabhängigkeit von beklagter Gesellschafterin; unbegründeter Feststellungsantrag zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Rechtsbeziehung zur Beklagten

1. Das Anstellungsverhältnis der GmbH-Geschäftsführerin zur GmbH ist in der Regel nicht Arbeitsverhältnis sondern freies Dienstverhältnis. 2. Hat die Klägerin mit der T.-GmbH einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag abgeschlossen, nach dessen Inhalt ausdrücklich das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis mit der T.-GmbH als Assistentin der Geschäftsleitung aufgehoben worden ist, und ist das beklagte Verlagshaus Minderheitsgesellschafterin der T.-GmbH, kann ohne eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten auch dann nicht entstanden sein, wenn die Klägerin aufgrund fortgesetzter Weisungen eines Mitarbeiters der Beklagten nicht weisungsfrei hat tätig werden können; selbst wenn ein Mitarbeiter der Beklagten in dieser Funktion in einer Weise gestaltend für die Beklagte tätig war, die über die gesellschaftsrechtlichen Befugnisse als Minderheitsgesellschafter hinaus gingen, führt dies nicht zur Annahme eines Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits.