Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2017 -
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, die Filialleiter, Abteilungsleiter und Segunda ohne Zustimmung des Betriebsrats bzw. ohne die seine Zustimmung ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle mehr als 37,5 Stunden pro Woche arbeiten zu lassen.
2. 3. II.
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