Die Beschwerden des Betriebsrats und der Beteiligten E gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 18.05.2017 –
Es wird festgestellt, dass zwischen der Arbeitgeberin und der Beteiligten E nach Ende des Studienvertrages vom 10./14.07.2013 mit Ablauf des 31.03.2017 kein Arbeitsverhältnis begründet worden ist.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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