Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 25. Oktober 2016 (
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses über die vom Kläger im Wege einer Stufenklage begehrte Erteilung eines Buchauszuges, erforderlichenfalls Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Beklagten gemachten Angaben an Eides statt sowie Zahlung eines Provisionsausgleichs in einer nach Erteilung der Auskunft noch zu bestimmenden Höhe.
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