Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 23.10.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 bis 2015 sowie auf Auskunftserteilung in Anspruch.
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