Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 14. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 04.11.2014 Bezug genommen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde dem Kläger ab 19.12.2014 zugestellt. Er hat hiergegen am 16.01.2015 Berufung eingelegt und diese - nach Verlängerung der Frist bis zum 19.03.2015 - am 18.03.2015 begründen lassen.
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