1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 - 3 Sa 953/11 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 -
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten, ob sich das monatliche Entgelt des Klägers ab dem 1. August 2006 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -VKA) in seiner jeweils gültigen Fassung und dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) richtet.
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