Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 05. November 2013 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien haben über die Lage der Arbeitszeit der Klägerin gestritten.
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