ArbG Köln, vom 22.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ha 10/15
Rechtsnatur einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einer unter den NV Bühne fallenden BühnenkünstlerinWirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung bei Indizien für eine Diskriminierung wegen des Alters
LAG Köln, Urteil vom 01.12.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 179/16
DRsp Nr. 2018/17675
Rechtsnatur einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einer unter den NV Bühne fallenden BühnenkünstlerinWirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung bei Indizien für eine Diskriminierung wegen des Alters
1. Eine sog. Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einer unter den NV Bühne fallenden Bühnenkünstlerin stellt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung dar, auf die § 134BGB anwendbar ist.2. Zu den in § 134BGB angesprochenen Verbotsnormen gehören auch die §§ 1, 3, 7AGG.3. Liegen aussagekräftige Indizien dafür vor, dass eine Nichtverlängerungsmitteilung (zumindest auch) auf einer nach §§ 1, 7AGG verbotenen Altersdiskriminierung beruht, und gelingt es dem Arbeitgeber nicht, die Indizien zu entkräften oder die Benachteiligung wegen des Alters zu rechtfertigen, erweist sich die Nichtverlängerungsmitteilung gemäß § 134BGB als nichtig. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Nichtverlängerung mit einem Intendantenwechsel begründet.4. Die Nichtigkeit der Nichtverlängerungsmitteilung führt nach § 96 Abs.2 NV Bühne dazu, dass sich das Arbeitsverhältnis der Parteien automatisch zunächst um eine weitere Spielzeit verlängert. Dem steht § 15 Abs.6 AGG nicht entgegen.
Tenor
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