01 - 01 Prozessgeschichte
02 - 00 Rechtlicher Rahmen und Sachverhalt
02 - 04 Die Verfahrensordnung des Gerichts
05 - 14 Auf die Einstufung von Beamten anwendbare Vorschriften
15 - 55 Das Rechtsmittel
18 - 39 Zum ersten Rechtsmittelgrund
40 - 55 Zur Begründetheit
56 - 56 Kosten
[01] Der Rechtsmittelführer hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. Mai 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-29/97 (Libéros/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-43 und II-185) eingelegt, mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 15. März 1996, mit der er endgültig in die Besoldungsgruppe A 7 eingestuft wurde, und der Entscheidung der Kommission vom 5. November 1996, mit der seine Beschwerde gegen diese Einstufungsentscheidung zurückgewiesen wurde, abgewiesen hat.
Rechtlicher Rahmen und Sachverhalt
Die Verfahrensordnung des Gerichts
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