Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) -
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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