Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Januar 2019 verkündete Urteil der. 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Senatstermin vom 31. Januar 2020 wird aufgehoben.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten Willenserklärung.
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