Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 15. Januar 2008 (
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.739,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 4. September 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Arnsberg entstandenen Kosten trägt die Klägerin. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
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