LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.10.2015
6 Sa 244/14
Normen:
GG Art. 5 Abs. 3; TzBfG § 14 Abs. 2; TzBfG § 16 S. 1; WissZeitVG § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 19.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 186/13

Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung bei vier befristeten Arbeitsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit von annähernd vierzehn JahrenBefristungskontrollklage einer technischen Assistentin in einer Forschungsstelle

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.10.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 244/14

DRsp Nr. 2016/5277

Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung bei vier befristeten Arbeitsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit von annähernd vierzehn Jahren Befristungskontrollklage einer technischen Assistentin in einer Forschungsstelle

1. Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken sondern sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass rechtsmissbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen wird; diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen.