LAG Nürnberg, vom 04.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 266/08
ArbG Weiden, vom 28.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1582/07
Rechtsmissbräuchliche Berufung des Arbeitnehmers auf tarifliche Ausschlussfrist bei Rückzahlung überzahlter Vergütung bei Kenntnis von der irrtümlichen Auszahlung; Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers; Kenntnis des Arbeitgebers von der Nichtschuld
BAG, Urteil vom 13.10.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 648/09
DRsp Nr. 2011/1013
Rechtsmissbräuchliche Berufung des Arbeitnehmers auf tarifliche Ausschlussfrist bei Rückzahlung überzahlter Vergütung bei Kenntnis von der irrtümlichen Auszahlung; Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers; Kenntnis des Arbeitgebers von der Nichtschuld
Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld iSv. § 814BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1BGB ersetzt werden.Orientierungssätze:1. Die Berufung des Arbeitnehmers auf den Verfall des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Vergütung aufgrund tariflicher Ausschlussfristen ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthalten hat, die dem Arbeitgeber die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglicht hätten.2. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird.
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