LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 19.01.2016
2 Sa 131/14
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2016, 462
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 25.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 986/11

Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge einer kommunalen Fachassistentin im Leistungsbereich SGB II

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.01.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 131/14

DRsp Nr. 2016/11054

Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge einer kommunalen Fachassistentin im Leistungsbereich SGB II

1. Die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (wie BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - DB 2015, 2942; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12). 2. Das Gericht hat vorliegend den Rechtsmissbrauch bejaht, weil sich zwei amtsangehörige Gemeinden, die selbst keine Verwendung für die Arbeitnehmerin hatten, in der Arbeitgeberstellung zur Klägerin abwechselten und diese für jeweils 2 Jahre sachgrundlos beschäftigten, allein um diese sodann durch Vermittlung des Landkreises dem Jobcenter zur Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen.