A. Der Arbeitgeber befaßt sich mit dem Handel und der Reparatur von Kraftfahrzeugen und beschäftigt in seinem Betrieb in W 75 Arbeitnehmer, Er hat diesen Betrieb am 15. März 1988 im Konkursverfahren der Gebr. M GmbH (im folgenden nur Fa. M) durch Rechtsgeschäft nach § 613 a BGB übernommen und ist in die Arbeitsverhältnisse der bei der Fa. M damals beschäftigten rd. 90 Arbeitnehmer eingetreten.
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