LAG Berlin-Brandenburg, vom 12.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 926/19
ArbG Berlin, vom 29.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 2366/18
Rechtskrafterstreckung beim sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstandsbegriff in der KündigungsschutzklageZulässigkeit der allgemeinen Feststellungsklage neben einer Kündigungsschutzklage (sog. Schleppnetzantrag)Reichweite der Rechtskraft eines erfolgreichen SchleppnetzantragsKeine Klageänderung bei Nachreichen eines Kündigungsschutzantrags bei schon laufender Feststellungsklage (sog. Punktualisierung)Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage gegen eine im Berufungsverfahren der Feststellungsklage erklärte KündigungWahrung der Klageerhebungsfrist des § 4 Satz 1 KSchG im Rahmen der Feststellungsklage im Berufungsverfahren
BAG, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 6 AZR 154/21
DRsp Nr. 2022/3765
Rechtskrafterstreckung beim sog. "erweiterten punktuellen Streitgegenstandsbegriff" in der KündigungsschutzklageZulässigkeit der allgemeinen Feststellungsklage neben einer Kündigungsschutzklage (sog. "Schleppnetzantrag")Reichweite der Rechtskraft eines erfolgreichen "Schleppnetzantrags"Keine Klageänderung bei Nachreichen eines Kündigungsschutzantrags bei schon laufender Feststellungsklage (sog. "Punktualisierung")Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage gegen eine im Berufungsverfahren der Feststellungsklage erklärte KündigungWahrung der Klageerhebungsfrist des § 4 Satz 1 KSchG im Rahmen der Feststellungsklage im Berufungsverfahren
Führt der Arbeitnehmer eine ihm im Laufe des Berufungsverfahrens zugegangene Kündigung dadurch in das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht ein, dass er einen Kündigungsschutzantrag gemäß § 4 Satz 1 KSchG stellt und damit zugleich einen im Berufungsverfahren angefallenen allgemeinen Feststellungsantrag punktualisiert, stellt dies gemäß § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung dar. § 533ZPO findet deshalb keine Anwendung.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.