1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2021 - 9 Sa 724/21 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
2. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 31.133,52 Euro festgesetzt.
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