Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1.2.2011 -
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung einer Arbeitnehmerin zu ersetzen ist.
Die antragstellende Arbeitgeberin führt innerhalb ihres Unternehmens u. a. den Betrieb C Procurement Germany (im Folgenden: C PG) mit Sitz in Koblenz. Der Antragsgegner ist der für diesen Betrieb gebildete Betriebsrat. Die C PG verfügt - neben ihrem Sitz in Koblenz - über weitere Abteilungsstandorte in Deutschland, u. a. auch über einen Standort in Berlin. Dort ist seit 1998 die bei der Antragstellerin beschäftigte Arbeitnehmerin Z beschäftigt und befindet sich derzeit im sog. Personalüberhang.
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