OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.02.2018
27 U 2/17
Normen:
AVB FernwärmeV § 24 Abs. 4; BGB § 134; BGB § 433 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;

Rechtsfolgen des Verstoßes einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag wegen § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018 - Aktenzeichen 27 U 2/17

DRsp Nr. 2018/13370

Rechtsfolgen des Verstoßes einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag wegen § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV

1. Erweist sich eine Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmeliefervertrag wegen Verstoßes gegen § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV als nichtig, so ist die durch die Nichtigkeitsfolge entstandene Vertragslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der an den Besonderheiten des Fernwärmemarkes ausgerichteten Zielsetzung des § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV in einer den beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien gerecht werdenden Weise zu füllen. 2. Das gilt insbesondere dann, wenn das Energieversorgungsunternehmen sich nicht innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann, etwa weil die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel für lange zurück liegende Zeiträume geltend gemacht wird.