Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 14.10.2014 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung der Klägerin in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012.
Die 1954 geborene Klägerin ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 11.10.1991 seit dem 01.10.1991 im Altenheim U-Haus in T als Krankenschwester beschäftigt.
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