Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. November 2011 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung.
Der 1949 geborene Kläger war bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerinnen seit Januar 1985 beschäftigt, zuletzt als Maschineneinrichter für ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 2.364,80 Euro.
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