Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. November 2011 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung.
Der 1976 geborene Kläger war bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerinnen seit Juni 2000 beschäftigt, zuletzt als Maschinenarbeiter für ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 2.000,96 Euro.
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