Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. November 2011 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung.
Der 1978 geborene Kläger war bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerinnen seit dem Jahr 2004 beschäftigt, zuletzt als Einrichter für ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 2.250,00 Euro.
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