Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. November 2011 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung.
Der 1966 geborene Kläger war bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerinnen seit Mai 1998 beschäftigt, zuletzt als Werkzeugmacher für ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 2.613,37 Euro.
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