Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.12.2016 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; der Kläger begehrt hilfsweise seine Weiterbeschäftigung.
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