Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.11.2015, AZ
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Vergütungsansprüchen.
Der Beklagte betreibt eine Hausverwaltung.
Der Kläger ist Immobilienkaufmann und war vom 03.08. bis zum 30.11.2009 bei dem Beklagten beschäftigt.
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