Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 16. März 2015 - Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Fortbestand und spätere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Vergütungsansprüche sowie einen Zeugnisanspruch; in diesem Zusammenhang stellt sich grundlegend die Frage, ob durch die Freigabe nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis für das Arbeitsverhältnis der Klägerin an den Insolvenzschuldner zurückgefallen und der beklagte Insolvenzverwalter für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis danach nicht mehr passiv legitimiert ist.
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