Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.09.2015 in Sachen1 Ca 8591/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die erste Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtsgerichtlichen Urteils vom 11.09.2015 Bezug genommen.
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