Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Köln vom 12. Januar 2012 - 7 Sa 723/11 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente des Klägers und in diesem Zusammenhang insbesondere über die Folgen der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2003.
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