Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.05.2011, Az..
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten tragen die Beklagte zu 75 % und die Klägerin zu 25 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, 1.854,00 € brutto an die Klägerin bzw. zugunsten der Klägerin auf einen Altersvorsorgevertrag zu zahlen. Ferner verfolgt die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt in Höhe von 800,00 € brutto.
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