Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.09.2016, Az.:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob sich die Klägerin mit Erfolg gegen die Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Arbeitsgericht Mainz abgeschlossenen Vergleich wenden kann.
Die Parteien haben in zwei Vorprozessen um den Bestand des Arbeitsverhältnisses, um Vergütungsansprüche des Beklagten gegenüber der Klägerin sowie mehrere von der Klägerin dem Beklagten erteilte Abmahnungen gestritten.
1. 2. 3.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|