Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung einer ansehensbeeinträchtigenden Äußerung in Anspruch.
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