Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 2008 - 9 Sa 1576/07 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung verpflichtet ist, aufgrund eines "Leistungsbescheides" dem Kläger eine höhere monatliche Betriebsrente zu zahlen, als es der gesetzlichen Einstandspflicht an sich entspricht.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|