LAG Düsseldorf, vom 28.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 TaBV 32/21
ArbG Oberhausen, vom 17.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 14/20
Rechtsanwaltskosten als erforderliche Kosten der Tätigkeit des BetriebsratsErstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren eines RechtsanwaltsBetriebsratsbeschluss zur Beauftragung eines RechtsanwaltsEntstehung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats mit Eingehung der Verbindlichkeit der Beauftragung eines RechtsanwaltsVerjährung des Freistellungsanspruchs des BetriebsratsGravierender Verstoß des Betriebsrats gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
BAG, Beschluss vom 08.03.2023 - Aktenzeichen 7 ABR 10/22
DRsp Nr. 2023/9288
Rechtsanwaltskosten als erforderliche Kosten der Tätigkeit des BetriebsratsErstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren eines RechtsanwaltsBetriebsratsbeschluss zur Beauftragung eines RechtsanwaltsEntstehung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats mit Eingehung der Verbindlichkeit der Beauftragung eines RechtsanwaltsVerjährung des Freistellungsanspruchs des BetriebsratsGravierender Verstoß des Betriebsrats gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
Die Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Einigungsstellenverfahren setzt keine an ihn adressierte Rechnung voraus.Orientierungssätze:1. Nach § 40 Abs. 1BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Hierzu können Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem Einigungsstellenverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte, gehören (Rn. 16).2. Der gerichtlich geltend gemachte Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Kosten aus einer von ihm getroffenen Honorarzusage für die anwaltliche Vertretung umfasst die gesetzlichen Anwaltsgebühren, soweit diese die Honorarvereinbarung nicht übersteigen. Es handelt sich insoweit nicht um verschiedene Verfahrensgegenstände (Rn. 12).
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