Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 10.09.2008 -
Die Parteien streiten darüber, ob den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben ist, es zu unterlassen, Mandanten der Kläger abzuwerben.
Die Beklagten waren als freie Mitarbeiter oder Angestellte in der von den Klägern gemeinsam betriebenen Anwaltskanzlei in E tätig. Seit dem 1. April 2008 betreiben die Beklagten gemeinschaftlich eine eigene Anwaltskanzlei.
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