Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 3. Zivilsenat und Kartellsenat - vom 4. August 2020 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg - 7. Zivilkammer - vom 27. August 2019 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, den nachfolgend wiedergegebenen, am 10. August 2018 gelöschten Beitrag des Klägers wieder freizuschalten:
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