Auf die Berufung des Beklagten werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30. Januar 2020 und der Bescheid vom 21. November 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. August 2019 teilweise aufgehoben und ein Grad der Behinderung von 50 ab dem 24. November 2018 festgestellt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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