Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. November 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu tragen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist eine Beitragsnachforderung aufgrund einer Betriebsprüfung.
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